Bereits heute wird die Ausbildung gemäß § 34a der GewO für diverse Tätigkeiten der Wach- und Sicherheitsbranche verpflichtend vorgeschrieben. Basierend auf den Erfahrungen ist sehr wahrscheinlich, dass diese Anforderungen noch ausgeweitet werden. Dort, wo bisher lediglich eine Unterrichtung ausreicht, ist anzunehmend, dass binnen kürzester Zeit auch für weitere Einsatzbereiche diese zusätzliche Qualifikation eingefordert wird.
Denn letztlich hat man es in den Bereichen immer mit neuen, unbekannten Menschen zu tun. Die Gefahr eines Angriffes auf die Sicherheitskräfte ist deutlich erhöht. Dessen muss man sich bewusst sein und daher besondere Handlungskompetenz und erweiterte Kenntnisse mitbringen. Man hat bei vielen Tätigkeit häufiger in Rechte Dritter einzugreifen und sollte daher fundiertes Wissen darüber haben, was man tun darf und was nicht!
Durch die schriftliche und mündliche Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) soll sichergestellt werden, dass die potentiellen Sicherheitskräfte die erforderlichen Kenntnisse auf jeden Fall besitzen.
Ziele dieser Vorbereitung sind das Vermitteln des relevanten Wissens und das Nahebringen der oftmals wenig verständlichen juristischen Inhalte. Selbstverständlich ist unser Ziel, dass jeder Kursteilnehmer in die Lage versetzt wird, problemlos die Prüfung mit einem überdurchschnittlich guten Ergebnis zu bestehen.